Politik
Nach der Bundestagswahl 2009 schlägt die Schwarz-Gelbe Koalition erwartungsgemäß einen deutlich gentechnikfreundlicheren Kurs ein als die Vorgängerregierung.
Im Koalitionsvertrag heißt es:
„Die Biotechnologie stellt eine wichtige Zukunftsbranche für Forschung, Wirtschaft und Landwirtschaft dar, die bereits weltweit etabliert ist. Deshalb wollen wir die verantwortbaren Potentiale der grünen Gentechnik nutzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt bleibt oberstes Ziel des deutschen Gentechnikrechts.
Wir treten für eine stärkere Wissenschaftsorientierung und effiziente Zulassungsverfahren von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) auf EU-Ebene ein. Wir schaffen die rechtlichen Vorraussetzungen, damit die Bundesländer innerhalb eines bundeseinheitlichen Rahmens von Kriterien flexibel eigenständig Abstände festlegen können, die zwischen Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen und solchen mit konventionellem oder ökologischem Anbau einzuhalten sind.
Beim erlassenen Anbauverbot für die gentechnisch veränderte Maissorte MON810 wird der Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet. Der Anbau der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora für eine kommerzielle, industrielle Verwertung wird unterstützt.
Um eine für Wirtschaft und Überwachung praktikable Anwendung der im Gemeinschaftsrecht der EU festgelegten Nulltoleranz für nicht in der EU zugelassene GVO zu ermöglichen, werden wir das Gentechnikgesetz und das EGGentechnikdurchführungsgesetz ändern. Dort werden wir eine Ermächtigung schaffen, um offizielle Probenahme- und Nachweismethoden festzulegen.
Zur Schaffung einer umfassenden Verbrauchertransparenz streben wir eine Positivkennzeichnung (Prozesskennzeichnung) auf europäischer Ebene an.“
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Die Frage, ob der im Jahr 2009 mit einem Anbauverbot belegte MON810-Mais von Monsanto erneut zur Aussaat freigegeben wird, bleibt zunächst offen.
Aigner verbietet den Anbau von MON810 (BMELV, 14.4.20009)
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Begründung des Anbauverbots für MON810-Mais durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (17.4.2009) [mehr]
BUND-Gentechnikexpertin Heike Moldenhauer beschreibt die Auseinandersetzung, die zum Verbot von Monsantos MON810 in Deutschland führte.
Giftgrüne Gentechnik - Der Kampf um MON 810 (Blätter für deutsche und internationale Politik 7/2009)
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Genmais-Verbot: „Ich werde eine Flasche Sekt köpfen“ (Passauer Neue Presse, April 2009) [mehr]
Das Landwirtschaftsministerium in Brandenburg hat bereits im Jahr 2008 durch einen Erlass festgelegt, dass zwischen Naturschutzgebieten und Anbauflächen mit Gentechnik-Mais ein Abstand von 800 Metern eingehalten werden muss.
Anbau von Bt-Mais und Schutzgebiete (21.3.2008)
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Im März 2009 veröffentlichte auch das bayerische Umweltministerium einen Erlass, der den Anbau von Gen-Mais in der Nähe von Naturschutzgebieten nur dann gestattet, wenn zuvor eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wurde. Der Prüfradius rund um die Schutzgebiete beträgt 1000 Meter.
Anbau von gentechnisch verändertem Mais (Sorte MON 810) im Bereich von Natura 2000- und Naturschutzgebieten (Bayerisches Umweltministerium, 19.3.2009)
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Im April 2008 war die Novelle des Gentechnikrechts sowie eine Verordnung zur Guten fachliche Praxis beim Anbau von Gen-Mais rechtskräftig geworden. Die wichtigsten Punkte:
- Sicherheitsabstände: Der Abstand von Gentechnik-Feldern zu konventionellen beträgt 150 Meter. Zu ökologisch bewirtschafteten Feldern muss ein Abstand von 300 Metern eingehalten werden.
- Nachbarschaftliche Absprachen: Die Sicherheitsabstände können durch nachbarschaftliche Absprachen unterschritten werden. Der Nachbar muss über Rechtsfolgen aufgeklärt werden und seine Produkte in jedem Fall kennzeichnen, auch wenn die Verunreinigung unter 0,9 Prozent liegt. Die nachbarschaftlichen Absprachen müssen im Standortregister vermerkt werden.
- Haftung: Änderungen am Haftungsrecht gibt es nicht. Es verbleibt somit unklar, ob gentechnikfrei wirtschaftende Bauern Anspruch auf Entschädigung bei Schadensfällen haben, die unter 0,9 Prozent Verunreinigung liegen.
Novelliertes Gentechnikgesetz (2008) [mehr]
Verordnung über die gute fachliche Praxis bei der Erzeugung gentechnisch veränderter Pflanzen [mehr]
Das Wortprotokoll der Bundestagsabstimmung zum Gentechnikgesetz am 25. Januar 08 können Sie [hier] nachlesen.
Im Gesetzespaket ist auch die neue Kennzeichnungsregelung für gentechnikfreie Produkte geregelt.
Produkte sollen dann eine "Ohne Gentechnik"- Kennzeichnung tragen dürfen, wenn sie den Gentechnik-Regelungen der EU-Öko-Verordung entsprechen. Diese verbietet Gentechnik in Lebensmitteln. Auch im Futter dürfen keine Gentechnik-Pflanzen enthalten sein.
Gesetz zur Änderung der Gentechnikgesetzes, zur Änderung des EG-Gentechnik-Durchführungsgesetzes und zur Änderung der neuartigen Lebensmittel- und Lebensmittelzutaten-Verordnung (2008)
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Im August 2009 stellte Landwirtschaftsministerin Aigner das bundesweit gültige Siegel für gentechnikfreie Produkte vor.
Kennzeichen soll Verbraucher auf Gentechnik hinweisen (Die Zeit, 12.8.2009)
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